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Information: Gesetzliches Widerrufsrecht für Kunden

Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent,

mit der Novellierung des Verbraucherrechts sind auch Maklerunternehmen verpflichtet, Kunden über ihre gesetzlichen Widerrufsrechte zu informieren. Damit stärkt der Gesetzgeber die Rechte der Verbraucher. Gern klären wir Sie über die Gesetzesänderung auf.

Der Nachweis, dass der Kunde über sein Widerrufsrecht informiert wurde, obliegt dabei den Unternehmen. Wir sind bemüht diesen Prozess für Sie als Kunden so komfortabel und transparent wie möglich zu gestalten. Sie sehen, dass wir unsere Kunden nicht mit zusätzlichen Modalitäten belasten möchten, sondern aktiv informieren.

Freundliche Grüße aus Borken

Christoph Garvert

Immobilien Garvert